Spendenbescheinigungen auch weiterhin möglich!

Laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Fulda vom 02.06.2022 ist der Kultur- und Geschichtsverein der Region Tann (Rhön) e. V. auch weiterhin berechtigt für Spenden eine Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.

Die Verwendung der Spenden darf ausschließlich und unmittelbar für folgende gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden:

  • Förderung von Kunst und Kultur,
  • Förderung der Heimatpflege,
  • Förderung der Heimatkunde.

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